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Der Jugendkoordinator

Der Jugendkoordinator ist für die Verwirklichung eines einheitlichen Spielsystems, das sich an der ersten Mannschaft orientiert, die Sicherung des Spielbetriebs einschließlich der spieltechnischen Abwicklung und die Heranführung der Spieler an die Männermannschaften verantwortlich. Er soll sich möglichst frühzeitig einen Überblick über die Personalentwicklung in den einzelnen Mannschaften verschaffen um negativen Entwicklungen entgegenzusteuern. Er soll auch – ggf. Zusammen mit einem Jugendsprecher – als Bindeglied zu Vorstand fungieren und in dieser Eigenschaft Entwicklungen und Vorstellungen bzw. Wünsche der Jugendlichen vermitteln und bei Konflikten schlichtend eingreifen. Ziel der Jugendarbeit soll das Erreichen der Regionalliga für A und B Jugend; jedoch mindestens der Oberliga für die A bis C Jugend sein. Beispielhaft sollen etwa folgende mögliche Aktivitäten des Jugendkoordinators genannt werden:

  • Organisation der Leistungsförderung; Überarbeitung „Handball Pro“
  • Kontaktpflege zu den HVS Trainer zur Vermittlung unserer Jugendlichen
  • Anwerbung von Auswahlspielern; Kontaktpflege zu Nachbarvereinen
  • Scouting (aktive Talentsuche) in Zusammenarbeit mit der Mannschaftstrainern und dem Jugendwart insbes. bei in den Schulen.
  • Ggf. Organisation eines überregionalen Jugendturniers
  • Spielverlegungen und damit verbundene organisatorische Abwicklung (Hallenbelegung)
  • Besuch der die Jugend betreffenden Sitzungen des HVS
  • Abstimmung der Jugendspielpläne mit weiteren Verantwortlichen im Verein
  • Unterstützung des Vorstandes bei der Verpflichtung von Jugendtrainern; Vorschläge zur Wahrnehmung der Aufgaben der Sekretäre und Zeitnehmer sowie Kontakte zu den Eltern.
  • Organisation von Eltern und Jugendtrainersitzungen und Bericht an den Vorstand
  • Teilnahme an Vorstandssitzungen nach Bedarf

Aufgrund der Fülle der Aufgaben und ihre Bedeutung für die Verwirklichung effektiver Jugendarbeit ist der Jugendkoordinator auf die Unterstützung aller Trainer, des Jugendwartes und des Vorstandes angewiesen.